Dieser Beitrag ist Teil des Streetphotography-Glossar.

Recht am eigenen Bild (Persönlichkeitsrecht)

Definition

Das Recht am eigenen Bild schützt in Deutschland die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen. Ein Foto darf nur mit Einwilligung veröffentlicht werden – es sei denn, es greift eine gesetzliche Ausnahme.

Anwendung in der Streetphotography

Für Streetfotograf:innen ist das Persönlichkeitsrecht ein Thema das man am liebsten nur mit der Kneifzange anfassen möchte. Zwar erlaubt §23 KUG Ausnahmen – etwa bei Bildern von Versammlungen, Zeitgeschehen oder wenn Personen nur Beiwerk sind. Wer fremde Menschen im öffentlichen Raum fotografiert, muss abwägen: Kunstfreiheit (Art. 5 GG) kann ein Gegengewicht zum Persönlichkeitsrecht sein, wie das Bundesverfassungsgericht 2018 im Fall Eichhöfer bestätigte. Dennoch bleibt Sorgfalt geboten, vor allem bei erkennbarem Frontalporträt oder potenziell kritischen Kontexten.

Persönliche Meinung zuR Praxis in der Streetphotography

Vermeide herabwürdigende, bloßstellende oder entmenschlichende Darstellungen – nicht nur rechtlich, sondern aus Respekt. Wenn du Bilder veröffentlichst, prüfe, ob eine Ausnahme greift (z. B. Beiwerk, Kunstcharakter, öffentliche Veranstaltung). Halte dich im Zweifel zurück oder frage nach Zustimmung – ein Gespräch kann Türen öffnen. Für sensible Fälle kann es hilfreich sein, Serien anonymisiert zu zeigen oder bewusst auf den Kunstaspekt hinzuweisen.
Ich persönlich erarbeite und komponiere meine Bilder und sehe in den Aufnahmen definitiv ein künstlerisches Werk. (lies dazu auch meinen Gastbeitrag: „Ist das Kunst oder kann das weg?“)

im Web

Verwandte Begriffe

Kunstfreiheit, DSGVO, Persönlichkeitsrecht, KUG §22, KUG §23